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NEWS 15.08.03

Mit dem neuen Gesetz werden die Verbraucherrechte gestärkt.


Neue Seite 1

Die Regulierungsbehörde soll künftig innerhalb von zehn Tagen Auskunft erteilen, wer über eine bestimmte Rufnummer Dienstleistungen anbietet.

Das Gesetz sieht u.a. folgendes vor:

  • Auskunftsanspruch von jedermann gegenüber der RegTP zu Namen und ladungsfähiger Anschrift der Anbieter,
  • Preisangabepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbindung,
  • Einführung einer Entgeltobergrenze von 2 Euro pro Minute, bzw. bei Blocktarifen von 30 Euro,
  • Automatische Trennung der Verbindung nach einer Stunde, 
  • Registrierungsverfahren für sog. Dialer, die verbraucherschützende Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen,
  • Beschränkung der Dialer auf nur eine Rufnummerngasse die der Verbraucher sperren kann,
  • Befugnis der RegTP zum Entzug der Nummern bei rechtswidrigem Missbrauch.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im pdf-Format in der "Nur-Lese-Version" unter www.bundesanzeiger.de.



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