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| NEWS |
15.08.03 |
| Gesetz gegen Missbrauch von 0190/0900-Nummern veröffentlicht |
Mit dem neuen Gesetz werden die Verbraucherrechte gestärkt.
Neue Seite 1
Die Regulierungsbehörde soll künftig innerhalb von zehn Tagen Auskunft erteilen, wer über eine bestimmte Rufnummer Dienstleistungen anbietet.
Das Gesetz sieht u.a. folgendes vor:
- Auskunftsanspruch von jedermann gegenüber der RegTP zu Namen und ladungsfähiger Anschrift der Anbieter,
- Preisangabepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbindung,
- Einführung einer Entgeltobergrenze von 2 Euro pro Minute, bzw. bei Blocktarifen von 30 Euro,
- Automatische Trennung der Verbindung nach einer Stunde,
- Registrierungsverfahren für sog. Dialer, die verbraucherschützende Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen,
- Beschränkung der Dialer auf nur eine Rufnummerngasse die der Verbraucher sperren kann,
- Befugnis der RegTP zum Entzug der Nummern bei rechtswidrigem Missbrauch.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im pdf-Format in der "Nur-Lese-Version" unter
www.bundesanzeiger.de.
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