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Nur noch bis zum 30.06.2004 wird der Vorsteuerabzug vom Bundesfinanzministerium als gesichert versprochen, wenn nicht alle neu geforderten Rechnungsangaben enthalten sind!
Durch Art. 5 und 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 15.12.2003 (Steueränderungsgesetz 2003), BGBl. I S. 2645 wurden die Bestimmungen der Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung (Rechnungsrichtlinie, ABl. EG 2002 Nr. L 15 S. 24) in nationales Recht umgesetzt und die damit in Zusammenhang stehende Vorschrift für den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) neu gefasst. D.h., ab sofort müssen Ihre Rechnungen und die Ihrer Lieferanten folgende Kriterien enthalten:
Die in der Auflistung blau formatierten Textpassagen sind durch das Steueränderungsgesetz 2003 neu hinzugekommen. Informieren Sie sich im Detail:
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