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| NEWS |
10.01.07 |
| Elektronisches Handelsregister |
Ab diesem Jahr können Unternehmen Schriftstücke wie Gesellschafterverträge, Gesellschafterlisten oder Jahresabschlüsse beim Handelsregister in elektronischer Form einreichen.
Ab sofort ist es möglich beim Handelsregister einen elektronischen Registerauszug zu beantragen. Die Vorteile: Die Unternehmen sparen Druck- und Versandkosten; die Verwaltung spart Aufwand, da die Daten sofort elektronisch weiterverarbeitet und archiviert werden können. Die technischen Voraussetzungen sind niedrig: Betriebe benötigen nur einen internetfähigen Computer.
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