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NEWS 10.01.07

Ab diesem Jahr können Unternehmen Schriftstücke wie Gesellschafterverträge, Gesellschafterlisten oder Jahresabschlüsse beim Handelsregister in elektronischer Form einreichen.


Ab sofort ist es möglich beim Handelsregister einen elektronischen Registerauszug zu beantragen. Die Vorteile: Die Unternehmen sparen Druck- und Versandkosten; die Verwaltung spart Aufwand, da die Daten sofort elektronisch weiterverarbeitet und archiviert werden können. Die technischen Voraussetzungen sind niedrig: Betriebe benötigen nur einen internetfähigen Computer.



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