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NEWS 11.02.07

Mit Wirkung zum zum 1.1.2007 hat der Gesetzgeber das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister geändert.


Von dieser Gesetzesänderung betroffen ist der externe Geschäftsverkehr. D.h., alle schriftlichen Mitteilungen nach außen, wie Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine oder sonstige Quittungen.

Worum gehts im Detail?

Informationen, die Sie als Kaufmann bislang bereits auf gedruckten Briefen unterbringen mussten, müssen nun in allen sogenannten "Geschäftsbriefen", also auch in e-mails erscheinen.
So muss eine Gesellschaft, die unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches fällt, nicht nur die Bezeichnung der Firma im e-mail angeben, sondern auch den Ort ihrer Handelsniederlassung, die Nummer, unter der sie im Handelsregister eingetragen ist und das Handelsgericht, an dem sie eingetragen ist.

Konsequenzen:

Bei Nichtbeachtung droht zum Beispiel einer GmbH ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro. Dazu kommt für alle Firmen die Gefahr einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs.



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