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NEWS 01.03.09

Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen bis 01.05.2009 unter www.ihk-ve-register.de eine sogenannte Vollständigkeitserklärung hinterlegen.


Ein neues Internetportal für Vollständigkeitserklärungen (VE-Register) ist seit Anfang Oktober vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) freigeschaltet worden. Das Portal richtet sich an die ca. 4500 Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen und entsprechend der gesetzlichen Deadline bis zum 01.05.2009 eine Vollständigkeitserklärung hinterlegen müssen. Sie finden unter auf dem Portal entsprechende Gesetzestexte, Handlungsanweisungen, Fragen und Antworten sowie IHK-Ansprechpartner.



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