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NEWS 21.08.09

Wichtige Änderungen bei den Aushangpflichtigen Gesetzen - der Gesetzgeber hat diverse Änderungen im AGG, MuSchG, BEEG und ArbSchG verabschiedet.


Der Aushang bestimmter arbeitsrechtlich relevanter Gesetze im Unternehmen ist Pflicht! Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeitern bestimmte gesetzliche Vorschriften zugänglich machen, damit diese sich über die einschlägigen Regelungen im Arbeits- & Arbeitnehmerschutz informieren können.

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro bedeuten!

Die Einhaltung der „Aushangpflicht“ wird z. B. von der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft kontrolliert. Damit Sie sich nicht mühevoll und zeitaufwändig durch einen Berg von Gesetzesmaterialien quälen müssen, können Sie diese nach Registrierung unter www.know-now.de/file/info?id=24 kostenfrei downloaden.



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