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NEWS 15.12.11

Das bisher bestehende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) wird zum Jahreswechsel durch das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) abgelöst. Mit diesem neuen Gesetz regelt die Bundesregierung das Inverkehrbringen von Produkten in Deutschland neu.


Mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) kommt die Bundesregierung Ihrer Pflicht nach, die bestehende gesetzliche Regelung an die europäische Verordnung 765/2008 (Verordnung zur Stärkung der Marktüberwachung in Deutschland und Europa) anzupassen.
Alle nationalen Rechtsvorschriften müssen an diesen Rechtsrahmen angepasst werden, um widersprüchliche Anforderungen oder abweichende Begriffsbestimmungen zu vermeiden.
Das Produktsicherheitsgesetz umfasst mit seinen dazu gehörigen Vorschriften eine ebenso breite wie unterschiedliche Palette von Produkten. Der Toaster, die Gasflasche und die Kreissäge fallen ebenso in den Anwendungsbereich wie Schutzhandschuhe, komplexe Anlagen oder auch Spielzeug und Sportboote.
Insofern hat das Produktsicherheitsgesetz eine kaum zu überschätzende Bedeutung sowohl für den Arbeitsschutz als auch für den Verbraucherschutz.



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